Daniel Kalteis  

Berufsausbildung zum Mechatroniker

 

1. Einleitung

  • Die zunehmende Automatisierung von Produktionsprozessen und der Einsatz von mechatronischen Meß-, Steuerungs- und Regelungssystemen, bestehend aus Sensoren zur Signalaufnahme, Mikroprozessoren zur Signalverarbeitung und Aktoren zur Umsetzung der Steuerungsbefehle in konkrete Aktionen, führte 1998 zur Anerkennung des neuen Ausbildungsberufes Mechatroniker/in:

Mechaniker + Elektroniker + Informatiker = Mechatroniker

  • Der Vorschlag für diesen neuen Ausbildungsberuf wurde 1996 vom BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) der Bundesregierung vorgelegt. Die entsprechende Ausbildungsordnung vom 4. März 1998 trat am 1. August 1998 in Kraft.

  • Bereits im ersten Ausbildungsjahr wurden rund 1.300 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Bis zum 30.8.2000 kamen 8.300 neue Verträge hinzu, so daß jetzt bereits annähernd 10.000 Ausbildungsverhältnisse bestehen. Dies weist auf die hohe Akzeptanz hin, die dieser Beruf von Anfang an gefunden hat.

  • Der Beruf wurde keinem Berufsfeld zugeordnet, weil die berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr innerhalb eines Berufsfeldes eine Einschränkung von Ausbildungsinhalten bedeutet hätte (z.B. Inhalte nicht vorsieht, die elektrische und nichtelektrische Inhalte zusammenführt).

  • Der Rahmenlehrplan der KMK (Kultusministerkonferenz) für diesen Beruf enthält keine Fächer mehr, sondern Lernfelder.

  • Die Ausbildung begann zum Schuljahr 1998/99 an 21 Schulstandorten.  

  • Bereits im ersten Ausbildungsjahr wurden nach der Statistik des DIHT 1288 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Das beweist die hohe Akzeptanz, die dieser Beruf von Anfang an bei den Jugendlichen und Unternehmen gefunden hat.

  • Die Unternehmen erhalten einen Ausbildungsberuf, der die betriebliche Wirklichkeit in Fertigung, Montage, Wartung und Instandhaltung von komplexen Maschinen und Anlagen optimal abbildet und auf den sie schon lange gewartet haben.

  • Die interdisziplinäre Zusammenführung von Mechanik, Elektronik und Informationstechnik entspricht dem Stand der Technik in der produzierenden Wirtschaft. 

  • Der Mechatroniker ist ein echter Querschnittsberuf für viele Branchen, wie z.B. Maschinen- und Anlagenbau, Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Chemische Industrie, Automobilbau, Energiegewinnung und –versorgung und andere.

2. Voraussetzungen  

  • Grundsätzlich wird, wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen, keine bestimmte schulische Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

  • Die überwiegende Anzahl der Betriebe stellt Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluß (Realschule, Fachschule etc.) ein.

  • Es ist kein bestimmtes Mindestalter und kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben.

  • Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich.

  • Die von den Betrieben derzeit geforderten Voraussetzungen sind:

  • Realschulabschluß mit guten Mathematik-, Physik- und  Informatikkenntnissen (EDV).

  • Logisches Denken.

  • Abstraktionsvermögen.

  • Gutes physikalisches Vorstellungsvermögen.  

  • Neigung zur technisch-handwerklicher Tätigkeit.

  • Befähigung zu exaktem, analysierendem Denken beim Lösen praktischer Aufgaben.

  • Technisches Interesse und Verständnis.

  • Interesse für Mathematik und Computer.

  • Interesse an Elektrotechnik, Elektronik, Hydraulik, Pneumatik.

  • Interesse an Datenverarbeitung (zunehmend computergesteuerte Geräte).

  • Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein durchschnittlicher Mindestausprägungsgrad notwendig (Bezugsgruppe: Jugendliche mit mittlerem Bildungsabschluß):

  • Allgemeine Auffassungsgabe und Lernfähigkeit.

  • Wahrnehmungsgenauigkeit/-geschwindigkeit an schriftlichem Material (z.B. Arbeit mit Tabellen).

  • Räumliches Vorstellungsvermögen.

  • Mündliches Ausdrucksvermögen.

  • Logisch-schlußfolgerndes Denken, wie auch Einfallsreichtum.

  • Praktische Anstelligkeit, Hand- und Fingergeschicklichkeit.

  • Kenntnisse in Mathematik und Physik.

  • Leistungen in Deutsch, insbesondere Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck.

  • Englischkenntnisse.

  • Gefordertes Arbeitsverhalten:

    • Systematische, planvolle Arbeitsweise.

    • Genauigkeit und Sorgfältigkeit.

    • Ausdauer.

    • Umstellfähigkeit.

    • Ausreichende Kontakt- und Anpassungsfähigkeit.

    • Ausreichende psychische Stabilität.

    • Selbständige, zuverlässige Arbeitsweise.

    • Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden.

  • Körperliche Voraussetzungen:

  • Normale Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeit von Wirbelsäule, Beine, Arme und Hände.

  • Normale Koordination (Gangsicherheit, beidhändiges Arbeiten). 

  • Finger- und Handgeschicklichkeit für Fein- und Präzisionsarbeiten. 

  • Normaler Tastsinn.

  • Normale Temperaturempfindung.

  • Normales, auch korrigiertes Sehvermögen für die Ferne und Nähe, einschließlich Bildschirmentfernung (60 cm). 

  • Räumliches Sehvermögen. 

  • Normales Farbensehen, normales Dämmerungssehen. 

  • Normales, auch durch Hörhilfe korrigiertes Hörvermögen. 

  • Normaler Geruchsinn.  

  • Normales Sprechvermögen. 

  • Gesunde, widerstandsfähige Haut, insbesondere an den Händen. 

  • Gesunder Stoffwechsel und gesunde innere Organe, insbesondere gesunde Atemorgane.

  • Gesundes Zentralnervensystem. 

  • Normale Belastbarkeit der Psyche und des Vegetativums.

3. Ausbildungsdauer

  • 3,5 Jahre.

  • Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

  • Die Abschlußprüfung zum Facharbeiter wird vor der IHK (Industrie- und Handelskammer) abgelegt.

  • Verkürzung der Ausbildungszeit:

  • Verkürzung auf Grund der Vorbildung:

  • Die zuständige Stelle hat auf Antrag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist,daß der  Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht.

  • Rechtsgrundlage:
    Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14.08.69, zuletzt geändert durch
    Artikel 40 des Gesetzes vom 10.11.01 (BGBl. 2001, S. 2992).
    Fundstelle: 1993 ( BGBl. S.596), 2001 (BGBL S.1118, 2785, 2992)§ 29
    Abs.2, Berufsbildungsgesetz (BBiG).

  • Verkürzung auf Grund der Leistung:

  • Auszubildende können vor Ablauf der Auszubildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

  • Rechtsgrundlage:                                                                                                  Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14.08.69, zuletzt geändert durch
    Artikel 40 des Gesetzes vom 10.11.01 (BGBl. 2001, S. 2992).
    Fundstelle: 1993 ( BGBl. S.596), 2001 (BGBL S.1118, 2785, 2992)§ 40
    Abs.1, Berufsbildungsgesetz (BBiG).

  • Verlängerung der Ausbildungszeit:

    • Bei Nichtbestehen der Abschlußprüfung

    • Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses auf Verlangen der Auszubildenden. 
      Nächstmögliche Wiederholungsprüfung: Höchstens 1 Jahr.

  • Rechtsgrundlage:                                                                                               Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14.08.69, zuletzt geändert durch
    Artikel 40 des Gesetzes vom 10.11.01 (BGBl. 2001, S. 2992).
    Fundstelle: 1993 ( BGBl. S.596), 2001 (BGBL S.1118, 2785, 2992)§ 14
    Abs.3, Berufsbildungsgesetz (BBiG).

  • In Einzelfällen, um das Ausbildungsziel zu erreichen:   

  • Verlängerung durch die zuständige Stelle auf Verlangen der Auszubildenden mit Einverständnis der Ausbildenden.
    Nächstmögliche Wiederholungsprüfung: Höchstens 1 Jahr.

  • Rechtsgrundlage:
    Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14.08.69, zuletzt geändert durch
    Artikel 40 des Gesetzes vom 10.11.01 (BGBl. 2001, S. 2992).
    Fundstelle: 1993 ( BGBl. S.596), 2001 (BGBL S.1118, 2785, 2992) 29
    Abs.3 und 4, Berufsbildungsgesetz (BBiG).

4. Durchführung der Ausbildung

  • Mechatroniker werden im Dualen System ausgebildet, das heißt, neben der betrieblichen Ausbildung findet eine begleitende Ausbildung in einer staatlich anerkannten Berufsschule statt.

  • Die Ausbildung in den Betrieben erfolgt tagsüber, zu üblichen Arbeitszeiten.                                                                  Zum Teil arbeiten Betriebe im Schichtdienst. Auzubildende unter 18 Jahren werden vom Schichtdienst befreit.         Auszubildende über 18 Jahre sind an die Abläufe und Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebs gebunden.

  • In der betrieblichen Ausbildung lernen die Auszubildenden bereits die Arbeitsbedingungen kennen, die nach Abschluß der Ausbildung üblich sind.                                                                                                                                            Dabei wird die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt:                                                                                       Die Anforderungen an Selbständigkeit und Verantwortung, aber auch der Zeitdruck sind noch nicht so hoch wie nach der Ausbildung.

  • Die Ausbildung in den Betrieben findet zum Teil in speziellen Lehrwerkstätten statt.

  • Während der praktischen Ausbildung arbeiten die Auszubildenden mit den Mitarbeitern des jeweiligen Betriebes zusammen.                                                                                                                                                                  In Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe wird in Gruppen oder einzeln (je nach Ausbildungsstand auch unter Aufsicht) gearbeitet.

  • Bei Montagearbeiten vor Ort bestehen Kontakte zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Auftraggebers.

  • Der Berufsschulunterricht findet meist wöchentlich an einem oder zwei Tagen statt.                                                            An manchen Ausbildungsorten kann er auch als Blockunterricht organisiert sein.                                                               Dann besucht man eine oder auch mehrere Wochen die Berufsschule, während die dazwischen liegende Ausbildungszeit im Betrieb nicht durch Berufsschultage unterbrochen wird. Die Ausbildung in der Berufsschule besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff, ergänzt durch praktische Versuche. 

  • Während der Berufsausbildung wird Mechatronikern ein breites Grundwissen vermittelt, das ihnen ein großes Spektrum an   Tätigkeiten eröffnet.

  • Sie spezialisieren sich in der Regel nach ihrer Ausbildung auf bestimmte Teilgebiete, Tätigkeiten oder Systeme.                 So sind sie als Mechatroniker in Versuchs- und Entwicklungsabteilungen, in der Vor-/Baugruppenmontage, in der Endmontage, im Prüffeld und im Kundendienst, oder in der betrieblichen Instandhaltung der verschieden Branchen tätig.

  • Mit dem erfolgreichen Abschluß der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung für Mechatroniker nicht beendet.                 Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen, sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden.

  • Vor allem, bedingt durch die ständige Weiterentwicklung der digitalen Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, ist Weiterbildung für Mechatroniker notwendig.

  • Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Ausbildungsabschluß also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze  Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen).

 Berufs3.gif (26343 Byte)

Abb.: Gliederung der Ausbildung

5. Projektorientierte Ausbildung

  • Für diesen Ausbildungsberuf wird von Beginn an ein größeres Projekt gewählt und Qualifikationen wie selbständiges Arbeiten, prozeßorientiertes Denken und die Förderung von Teamfähigkeit mehr in den Mittelpunkt gerückt.

  • Beispiel für eine betriebsbezogene Aufgabe, die das Niveau nach dem ersten Ausbildungsjahr wiederspiegelt: 

Änderung und Inbetriebnahme einer Kompressoranlage:

 

6. Ausbildungsvergütung

  • Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei.

  • Allerdings können für den Berufsschulunterricht anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen.

  • Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende informiert das Arbeitsamt.

  • Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt ist.

  • Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat (gerundet) in DM und Euro betrug im Jahr 2000 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren:

1. Ausbildungsjahr: 608 €

2. Ausbildungsjahr: 648 €

3. Ausbildungsjahr: 703 €

4. Ausbildungsjahr: 766 €

 7. Gesetzliche Regelungen der Mechatroniker-Ausbildung

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14.08.69, zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 10.11.01 (BGBl. 2001, S.2992).
    Fundstelle: 1993 ( BGBl. S.596), 2001 (BGBL S.1118, 2785,
    2992).

 8. Betriebliche Ausbildungsschwerpunkte

  • Projektorientierte Ausbildung.

  • Planen und steuern von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen.

  • Qualitätsmanagement.

  • Grundlagen der Metallbearbeitung, einschließlich manuelles und maschinelles Spanen, Trennen, Umformen und Fügen.

  • Grundlagen der Elektrotechnik, einschließlich Installation elektrischer Leitungen und Baugruppen.

  • Messen und Prüfen elektrischer Größen.

  • Installieren und Testen von Hard- und Softwarekomponenten.

  • Aufbauen und Prüfen von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Steuerungen.

  • Programmieren (SPS) mechatronischer Systeme.

  • Prüfen und Einstellen von Funktionen an mechatronischen Systemen, sowie deren Inbetriebnahme, Instandhaltung und Bedienung.

  • Anwenden verschiedener Montage- und Demontagetechnologien.

 

9. Unterricht in der Berufsschule

  • Der Rahmenlehrplan der Berufsschule ist in sogenannte Lernfelder gegliedert. Diese Lernfelder orientieren sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen.

  • Die Strukturierung des Rahmenlehrplanes nach Lernfeldern soll nicht nur ganzheitliches Lernen anregen, sondern auch das vorgesehene Konzept der ganzheitlichen handlungsorientierten Prüfung unterstützen.

  • Kurzübersicht:

      
  • Grundstufe (1. Jahr):  

  • Grundlagen der Elektro- und Metalltechnik.

  • Untersuchungen an elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Baugruppen.

  • Arbeiten mit dem PC, Betriebssysteme.

  • Politik.

  • Deutsch/Kommunikation.

  • Englisch/Kommunikation.  

  • Fachstufe 1 (2. Jahr):  

  • Planen und organisieren von Arbeitsabläufen.

  • Realisieren von mechatronischen Komponenten.

  • Design und Erstellen von mechatronischen Systemen.

  • Politik.  

  • Fachstufe 2 (3. und 4. Jahr):  

  • Planen der Montage und Demontage von mechatronischen Systemen.

  • Inbetriebnahme, Fehlersuche und Instandsetzung.

  • Übergabe von mechatronischen Systemen an den Kunden.

  • Dokumentation und Präsentationstechniken.

  • Politik. 

 10. Innerbetrieblicher Unterricht

  • Am Anfang der Ausbildung erhalten Sie in einem Einführungsseminar einen umfangreichen Einblick in das Unternehmen.

  • Als ergänzende Maßnahmen zur Ausbildung im Betrieb gehören auch betriebsinterne Unterweisungen und Schulungen.                                                                                                                                       Diese werden fachübergreifend und praxisnah durchgeführt.

  • Der betriebsinterne Unterricht begleitet und unterstützt die Umsetzung der theoretischen Kenntnisse in die    betriebliche Praxis.

  • Unterstützung erhalten Sie auch bei der Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlußprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

 11. Prüfungen

  • Zwischenprüfung

    Nach ca. der Hälfte der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt, die das erlernte Wissen in praktischer und schriftlicher Form abfragt.

  • Abschlußprüfung

    Am Ende der Ausbildung ist eine praktische Prüfung, in Form eines betrieblichen Auftrages, sowie eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen.

 12. Bewerbungs- und Auswahlverfahren

        Sind Sie an dieser Ausbildung interessiert?

  • Dann schicken Sie an die entsprechenden Ausbildungsbetriebe:

  • Ein Bewerbungsschreiben.

  • Ihren Lebenslauf in tabellarischer Form.

  • Ein Foto.

  • Kopien der letzten beiden Zeugnisse.

  • Neben den schulischen Leistungen interessiert auch:

  • Ihre sonstigen Interessen und außerschulischen Aktivitäten wie z.B.

    • Ferienjobs und Praktika.

    • Auslandsaufenthalte.

    • Mitgliedschaften/Ehrenämter.

    • Andere Kenntnisse und Fähigkeiten, wie PC-Erfahrung oder Sprachen.

  • Kommen Sie nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen in die engere Auswahl, werden Sie zunächst             zu einem Eignungstest eingeladen.

  • Zunehmend wird auch die Teilnahme an einer Gruppenübung oder einem Gruppengespräch mit anderen Bewerbern verlangt.    

  • Bei erfolgreichem Testergebnis führt man mit Ihnen zusätzlich ein Vorstellungsgespräch.                               Erst dann erfolgt die Endauswahl.  

  • Oft werden nur Bewerbungen berücksichtigt, wenn die Fahrtzeit zwischen Wohnort und dem Ausbildungsbetrieb eine Stunde nicht überschreitet.

  • Bewerben Sie sich bis spätestens Ende Oktober des Jahres vor dem beabsichtigten Ausbildungsbeginn.

          Literatur