1. Bildungsauftrag der Berufsschule
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Ein differenziertes und
flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten
und Begabungen, sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt
und Gesellschaft gerecht zu werden.
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Die Berufsschule soll darüber
hinaus im allgemeinen Unterricht und, soweit es im Rahmen berufsbezogenen
Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit eingehen, wie z. B.:
1.1 Handlungskompetenz
Die aufgeführten Ziele
sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet.
Bereitschaft und Fähigkeit,
auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und
Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig
zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
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Humankompetenz
(Personalkompetenz):
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Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die
Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie,
Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu
beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu
fassen und fortzuentwickeln.
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Personale Eigenschaften:
Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit,
Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein.
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Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die
selbstbestimmte Bindung an Werte.
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Bereitschaft und Fähigkeit,
soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und
Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational
und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen.
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Entwicklung sozialer
Verantwortung und Solidarität.
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Methoden- und
Lernkompetenz :
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Kompetenz: Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine
Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und
gesellschaftlichen Situationen.
2. Bildungsauftrag des
Ausbildungsbetriebes
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Die in den
Ausbildungsrahmenplänen genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen
so vermittelt werden, daß der Auszubildende zur Ausübung einer
qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt
wird, die insbesondere selbständiges Planen,
Durchführen und Kontrollieren einschließt.
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Beschaffen und
Bewerten von Informationen.
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Anfertigen von
Protokollen, Berichten und Skizzen.
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Handhaben von
EDV-Anlagen.
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Anwenden von
Software.
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Dokumentieren von
Änderungen in der Hard- und Software.
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Planen von
Arbeitsabläufen.
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Bewerten,
Dokumentieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen.
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Planen der
Teamarbeit, Verteilen der Aufgaben im Team.
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Situationsgerechtes
Führen von Gesprächen und Regeln von Konflikten.
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Durchführen von
Qualitätsmanagementmaßnahmen.
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Umweltschutz.
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Sicherheit und
Gesundheitsschutz.
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Arbeitsabläufe
selbständig planen.
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Material disponieren.
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Die Ausführung
seiner Aufträge mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren.
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Bei der Planung und
Ausführung der Aufträge den Zusammenhang zwischen Technik,
Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit und Wirtschaftlichkeit
berücksichtigen.
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In einem
Fachgespräch die Lösung seines Auftrages darstellen, die
Vorgehensweise bei der Ausführung
begründen.
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Bezogen auf die Gestaltung
der Ausbildung bedeutet dies, daß sich aus den Ausbildungsaufgaben
konkrete Handlungs- und Entscheidungssituationen ergeben müssen, die
dem Auszubildenden begründete Entscheidungen
abverlangen.
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mit den vor- und
nachgelagerten Bereichen ab,
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entscheiden,
wann im Interesse des Gesamtergebnisses Instandsetzungen
durchgeführt werden
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und machen
Vorschläge zur kontinuierlichen Verbesserung von
Arbeitsvorgängen.
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