Bildungsauftrag Berufsschule/Ausbildungsbetrieb

 

1. Bildungsauftrag der Berufsschule

  • Berufsschule und Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.

  • Berufsschule ist ein eigenständiger Lernort. 

  • Gleichberechtigter Partner in der Zusammenarbeit mit den an der Berufsausbildung Beteiligten. 

  • Aufgabe der Berufsschule: 

    • Vermittelung von beruflichen und allgemeinen Lerninhalten unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung.

    • Berufliche Grund- und Fachbildung (Fachkompetenz).

    • Erweiterung der vorher erworbenen allgemeinen Bildung.

    • Befähigung zur Erfüllung der Aufgaben in:

    • Beruf, Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung. 

    • Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung wecken.

  • Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder:

  • Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK)

  • Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.

  • Zur Erreichung dieser Ziele muß die Berufsschule:

  • Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, welche die Handlungsorientierung betont.

  • Unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung, berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln.

  • Ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen, sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden.

  • Im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern.

  • Auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.

  • Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und, soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit eingehen, wie z. B.:

  • Arbeit und Arbeitslosigkeit.

  • Friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität.

  • Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage.

  • Gewährleistung der Menschenrechte.

1.1 Handlungskompetenz

Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet.

  • Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz (Personalkompetenz) und Sozialkompetenz.

  • Fachkompetenz:

  • Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.

  • Humankompetenz (Personalkompetenz):

  • Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. 

  • Personale Eigenschaften: Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein.

  • Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.

  • Sozialkompetenz:

  • Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen.

  • Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.

  • Methoden- und Lernkompetenz:

  • Erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen.

  • Kompetenz: Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen.

  • Qualifikation: Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d. h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen.

 

2. Bildungsauftrag des Ausbildungsbetriebes

  • Die in den Ausbildungsrahmenplänen genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, daß der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt.

  • Dem Berufsbild des Mechatronikers liegt darüber hinaus ein erweitertes Verständnis von beruflicher Handlungskompetenz zugrunde:                                                                                                                                                                   Die Auszubildenden sollen Qualifikationen erwerben, die zur Gestaltung des Arbeitsprozesses befähigen.

  • Diese Qualifikationen haben im Ausbildungsrahmenplan des Mechatronikers einen zeitlichen Anteil von ca. 30 Prozent.       Im Ausbildungsrahmenplan werden explizit aufgeführt:

  • Beschaffen und Bewerten von Informationen.

  • Anfertigen von Protokollen, Berichten und Skizzen.

  • Handhaben von EDV-Anlagen.

  • Anwenden von Software.

  • Dokumentieren von Änderungen in der Hard- und Software.

  • Planen von Arbeitsabläufen.

  • Bewerten, Dokumentieren und Präsentieren von Arbeitsergebnissen.

  • Planen der Teamarbeit, Verteilen der Aufgaben im Team.

  • Situationsgerechtes Führen von Gesprächen und Regeln von Konflikten.

  • Durchführen von Qualitätsmanagementmaßnahmen.

  • Umweltschutz.

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz.

  • In den Prüfungsanforderungen finden sich darüber hinaus auch einige der prozeßgestaltenden Ausbildungsziele in den Formulierungen zur Durchführung der Zwischen- und Abschlußprüfung wieder:

  • Arbeitsabläufe selbständig planen.

  • Material disponieren.

  • Die Ausführung seiner Aufträge mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren.

  • Bei der Planung und Ausführung der Aufträge den Zusammenhang zwischen Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen.

  • In einem Fachgespräch die Lösung seines Auftrages darstellen, die Vorgehensweise bei der Ausführung begründen.

  • Bezogen auf die Gestaltung der Ausbildung bedeutet dies, daß sich aus den Ausbildungsaufgaben konkrete Handlungs- und Entscheidungssituationen ergeben müssen, die dem Auszubildenden begründete Entscheidungen abverlangen.

  • Dazu gehört, als Teilaspekt der Facharbeiterkompetenz, die selbständige

  • Informationsbeschaffung und Auswertung von Informationsquellen wie betriebsinternen technischen Unterlagen, Produktinformationen der Hersteller:

  • Datenblätter

  • Kataloge

  • Benutzerhandbücher

  • Blektronisch gespeicherte Medien

  • Branchenspezifische Computerprogramme

  • Planung, d.h. Zielplanung (wie sieht das zu erreichende Ziel aus, damit die Probleme gelöst werden) als auch

    • Ablaufplanung

    • Organisation der Montage- und Instandhaltungsprozesse

    • Zeitmanagement

  • Dokumentation der verrichteten Arbeit beim Abschluß eines Auftrages

    • Welche Änderungen wurden an der Maschine bzw. Anlage durchgeführt?

    • Welche Wartungsarbeiten bzw. vorbeugenden Wartungsarbeiten wurden durchgeführt?

    • Welche Sicherheitseinrichtungen wurden überprüft?

    • Welche Programmanpassungen bzw. Programmkonfigurationen wurden durchgeführt?

    • Wie groß sind die in der Fertigung erreichbaren Toleranzen?

  • Präsentation von Arbeitsergebnissen, beispielsweise bei der Übergabe mechatronischer Systeme an die Kunden (oder Abnehmerabteilungen) sowie Einweisung der Kunden.

  • Darüber hinaus müssen Facharbeiter - insbesondere mit der Zunahme ihrer fachlichen Kompetenzen und ihrer Verantwortungsbereiche - qualifiziert sein, bei der Gestaltung der eigenen Arbeitsprozesse auch den betrieblichen Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen

  • Beispielsweise stimmen sie ihre Arbeit

  • mit den vor- und nachgelagerten Bereichen ab,

  • entscheiden, wann im Interesse des Gesamtergebnisses Instandsetzungen durchgeführt werden

  • und machen Vorschläge zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen.