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1. Definition
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Durch die Formulierung betrieblicherAuftrag soll
klar gestellt werden, daß es sich nicht um eine standardisierte, zentral
erstellte Aufgabenstellung handelt, sondern es sollen die tatsächlichen Inhalte
der betrieblichen Ausbildung berücksichtigt werden, die je nach betrieblicher
Anforderung und Aufgabenspektrum unterschiedlich sein können.
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Vorzugsweise soll
es sich hierbei um einen „echten" Kundenauftrag oder im Betrieb zu
erledigenden Auftrag handeln.
Es könnte sich auch um einen Auftrag handeln, der
von seinem Charakter und fachlichen Anforderungen her einem betrieblichen
Auftrag entspricht und sich an betrieblichen Zusammenhängen orientiert.

Abb.: Ablaufzyklen der Abschlußprüfung
2. Vorgaben des Auftrages
3. Auswahl des betrieblichen Auftrages
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Nicht jeder betriebliche Auftrag
ist allerdings als Prüfungsaufgabe geeignet.
Es sind nur die Aufträge geeignet, aus denen sich konkrete Handlungs und
Entscheidungssituationen ergeben, die dem Prüfungsteilnehmer begründete
Entscheidungen abverlangen.
Wegen der zeitlichen Begrenztheit der Abschlußprüfung wird anstelle der
Informationsbeschaffung in der Regel die Auswertung vorgegebener
Informationsquellen in Betracht kommen:
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Ein Meister/Teamleiter in der
Fachabteilung oder Ausbilder soll den Auftrag betreuen und als
Ansprechpartner für den Prüfungsausschuß zur Verfügung stehen.
Vor allem in Unternehmen des Großanlagen- und Maschinenbaus wird es
manchmal nicht leicht sein für eine größere Anzahl Auszubildende
geeignete Prüfungsaufgaben innerhalb der Produktion zu finden.
Berücksichtigt man den Zeitrahmen von maximal 30 Stunden, einschließlich
Anfertigen der Dokumentation, dann ist ersichtlich, daß man nur
Teilaufträge innerhalb eines größeren Auftrages (z.B. Aufbau, Justage,
Prüfung einer größeren Maschine oder Anlage) in dieser Zeit bewältigen
kann.
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Bei der Auswahl der
betrieblichen Aufträge muß berücksichtigt werden, daß der Auftrag
Tätigkeiten enthalten muß, die den Qualifikationen der Elektrofachkraft
entsprechen, also Tätigkeiten an Stromkreisen im Niederspannungsbereich bis
1000 V, aber über dem Kleinspannungsbereich.
Beispiele aus dem Anlagen- und Maschinebau:
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Da dem Prüfungsausschuß der
Prüfungsauftrag und eine Zeitplanung zur Genehmigung vorgelegt werden
müssen, können spontane Störungen des Produktionsablaufs kaum zum
Prüfungsgegenstand werden.
Durch diese Bestimmung entfallen einige für das Berufsbild wesentliche
Facharbeiterhandlungen, weil die Fertigungsanlagen für die Dauer des
Genehmigungsprozesses nicht außer Betrieb gesetzt bleiben können.
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Änderungen oder Anpassungen von
Produktionsanlagen sind als Prüfungsaufgaben geeignet, wenn sie parallel
zur Fertigung, ohne wesentliche Unterbrechungen des Produktionsprozesses,
realisiert werden können.
4. Dauer des Auftrages
5.
Durchführung des Auftrages
6. Dokumentation des Auftrages
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Gegebenenfalls müssen
Unterlagen erstellt werden, die umfangreicher
oder aussagekräftiger sind als in der Praxis
üblich, um eine Beurteilung der Arbeitsergebnisse des
Prüfungsteilnehmers zu ermöglichen.
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Beschreibung des Auftrages.
In dieser Auftragsbeschreibung sollen
der Ausgangszustand und der
angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie
Beschreibung der wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen
und zeitlichen Vorgaben.
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Arbeitsbericht über die
Aufgabendurchführung mit
Arbeitsabläufen, Teilaufgaben und Arbeitszeiten, sowie
dem erreichten Ergebnis.
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Stücklisten,
Materialscheine oder anderen Dispositionsunterlagen.
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Vom Prüfungsteilnehmer
bearbeitete technische Unterlagen,
wie Zeichnungen, Schaltpläne, Ablaufdiagramme.
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Meß- und Prüfprotokolle,
Abnahmeprotokolle.
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Zusammenfassung, Resümee.
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Quellenverzeichnis,
Literaturhinweise, Abkürzungsverzeichnis.
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Ehrenwörtliche Erklärung
des Prüfungsteilnehmers und
Ausbildungsbetreuers, daß der Prüfungsteilnehmer den
Auftrag selbständig ausgeführt hat.
7. Bewertung des betrieblichen
Auftrages
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Es
liegt im Ermessen des Prüfungsausschusses der
Kammern, ob er in einen Betrieb geht, um das
Ergebnis des betrieblichen Auftrages zu bewerten
oder sich bei der Bewertung nur auf die Dokumentation
und das Fachgespräch stützt.
- Es ist das Ergebnis der Bearbeitung
des Auftrages sowie die Dokumentation des
Auftrages zu bewerten.
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Arbeitsabläufe und Teilaufgaben
zielorientiert unter Beachtung
wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer
und zeitlicher Vorgaben selbständig planen
und umsetzen,
8. Durchführung des
Fachgespräches
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Ausgangszustand, angestrebtes
und erreichtes Ziel.
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Arbeitsschritte.
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Erläuterung der Abweichungen
von dem beantragten Auftrag und
Zeitplanung.
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Durch den Vortrag soll der
Prüfungsteilnehmer zeigen, daß er
fachbezogene Probleme und deren Lösungen
darstellen kann.
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Dauer ca. 5
bis 10 min.
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Der Prüfungsausschuß kann
beispielsweise nachfragen, welche nicht
vorhergesehenen Schwierigkeiten auftraten,
warum die gegebenen Ziele nicht erreicht
wurden oder der Zeitplan nicht eingehalten werden
konnte.
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Der Prüfungsausschuß kann, um
sich den fachlichen Hintergrund verdeutlichen
zu lassen, dem Prüfungsteilnehmer
alternative Lösungsschritte vorgeschlagen: „Warum
haben Sie sich nicht für folgende Lösung
entschieden"?
Der Prüfungsteilnehmer soll dann aus diesem
Angebot eine begründete Auswahl treffen.
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Der Prüfungsausschuß könnte auch
eine andere Rahmenbedingung vorgeben und nach
der Vorgehensweise fragen: „Wie würden Sie vorgehen, wenn ..."?.
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Dauer ca. 15 bis 20 min.
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